BDU begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz
BDU-Vizepräsident Dr. Lutz Mackebrandt lobt ausdrücklich, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in gemeinsamen Sozietäten verbessert werde. “Damit schafft das Bundesjustizministerium endlich vernünftige Rahmenbedingungen für eine professionelle und optimale Betreuung von ratsuchenden Mandanten.” Der BDU habe bereits Ende der neunziger Jahre in Umfragen festgestellt, dass Unternehmen einen hohen Bedarf nach Beratung aus einer Hand hätten.
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