Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle online
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in einem Mediationsverfahren Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen. In diesem Rahmen entwickelt sie, wenn Endkunde und Anbieter freiwillig an der Mediation teilnehmen, einen Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung.
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