Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle online

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in einem Mediationsverfahren Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen. In diesem Rahmen entwickelt sie, wenn Endkunde und Anbieter freiwillig an der Mediation teilnehmen, einen Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung.


Schlichtungsstelle

Kirstin Nickelsen am 10.03.2006 in
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