Ethisches Selbstverständnis der Mediatoren

Jede Berufssparte hat wohl ihre Regeln, aufgeschrieben oder nicht. Wenn Sie Interesse an einer Mediation haben, so interessiert es Sie vielleicht, welche Grundsätze für einen Mediator wünschenswert sind.
Ethisches Selbstverständnis (Standards des Bundesverbandes Mediation e.V.)

Die nachfolgenden ethischen Grundsätze sind für uns Mediatoren kennzeichnend und wünschenswert für die Praxis der Mediation

1. Menschenbild
Mediation geht von einem positiven und optimistischen Menschenbild aus. In jedem Menschen ist das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung eigener Konflikte vorhanden. Wir vertrauen in unsere und die Kompetenz der Parteien zur kreativen Gestaltung und Verständigung im Konflikt. Wir anerkennen die Autonomie jedes Beteiligten, respektieren die Einzigartigkeit eines jeden und gleichzeitig die Vielfalt der Unterschiede, in denen wir ein besonders Potenzial sehen.

2. Verantwortung
Wir respektieren und fördern als MediatorInnen die Selbstverantwortlichkeit aller Beteiligten. Wir sind uns unserer Verantwortung für den geschützten Rahmen bewusst, der den Konfliktparteien das Sicheinlassen auf den Prozess der Lösungssuche ermöglicht und ermutigen sie, die Verantwortung für den von ihnen eingebrachten Inhalt und die erarbeitete Vereinbarung zu übernehmen.

3. Geschützter Rahmen
Wir schaffen und wahren den geschützten Rahmen, der den Konfliktparteien ermöglicht, sich auf den Prozessm der Lösungssuche einzulassen und Gewalt, Drohungen und Provokationen ausschließt.


4. Allparteilichkeit und Fairness
Wir nehmen die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktpareien mit gleichem Respekt wahr. Im Fall von Machtunterschieden zwischen den Konfliktparteien nehmen wir diese wahr und geben jeder Partei die Zeit und die Aufforderung, ohre Sache vollständig darzustellen. Wir stellen sicher, dass jede Konfliktpartei sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche klar werden kann.

5. Offenheit
Im Prozess der Mediation streben wir als MediatorInnen eine gelassene Aufmerksamkeit und ein Präsentsein an, und ermutigen die Streitparteien zu offener und direkter Aussprache, zu gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung.

6. Einfühlung und Ermutigung der Konfliktparteien
Wir fühlen uns in die Konfliktparteien ein und achten das gesamte Spektrum der Gefühle aller Beteiligten. Wir fördern die gegenseitige Einfühlung der Konfliktparteien und ermutigen sie, ihren Konflikt gemeinsam auszutragen.

7. Vertraulichkeit und Vertrauen
Alles, was wir in der Mediation erfahren, behandeln wir respektvoll und vertraulich. Wir vereinbaren mit den Konfliktparteien, dass sie uns im Falle eines Gerichtsprozesses nicht als Zeugen für Tatsachen benennen werden, die uns im Laufe des Mediationsverfahrens bekannt geworden sind. Durch unsere Integrität und Aufrichtigkeit verstärken wir das Vertrauen der Konfliktparteien in das Verfahren der Mediation und die Erreichbarkeit einer Lösung im Konflikt.

8. Freiwilligkeit
Wir gewährleisten die freiwille Teilnahme aller Konfliktparteien an der Mediation, indem wir sie vollständig über das Verfahren der Mediation informieren und sie auf dessen Möglichkeit und Grenzen hinweisen. Mit welchem Ergebnis und zu welchem Zeitpunkt sie den Mediationsprozess beenden wollen, bleibt ausschließlich den Konfliktparteien überlassen.

9. Eigenes Verhalten im Konflikt
Wir sind bereit, Kritik entgegenzunehmen und im eigenen Konflikt diesen in einer Mediation zu bearbeiten. Wir mediieren nur in Konflikten, in denen unsere eigenen Interessen zu keinem Zeitpunkt berührt sind.

10. Professionalität
MediatorInnen verpflichten sich, durch sorgfältige Vorbereitung die Interessen der Konfliktparteien bestmöglich zu wahren. Wenn sie erkennen, dass eine parteiliche (juristische) Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, weisen sie daruf hin und ermutigen sie, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Erkennen MediatorInnen, die die Allparteilichkeit nicht mehr gewährleistet ist, verpflichten sie sich, die Mediation an eine Kollegin/ einen Kollegen weiterzuleiten.

Kirstin Nickelsen am 05.10.2004 in Mediation
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